Astrid Lindgren Schule Köln
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Schulhof
Offener Ganztag - OGS-ABC

Wir bemühen uns, die uns meistgestellten Fragen an dieser Stelle zu beantworten. Bei weitergehenden Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns gerne.


Abholsituation

Wann kann ich mein Kind abholen?

Abholzeiten sind grundsätzlich 15.00 Uhr oder 16.00 Uhr. Bitte halten Sie sich an diese Zeiten. Wenn Ihr Kind an einer Therapie, einem Vereinsangebot oder herkunftssprachlichen Unterricht teilnimmt, darf es direkt nach dem Unterricht abgeholt werden. Bitte informieren Sie die Gruppenleitung in diesem Fall. Wenn eine einmalige Familienfeier oder ein Arztbesuch ansteht, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail oder eine Notiz in das Logbuch Ihres Kindes.

Wer darf mein Kind abholen?

Es dürfen nur Erziehungsberechtigte (in der Regel die Eltern) die Kinder abholen. Wir brauchen ein schriftliches Einverständnis, wenn Ihr Kind von jemand anderen abgeholt werden soll. Dies gilt auch für Familienmitglieder, Freund*innen, Nachbar*innen, usw.. Wir sind sonst dazu angehalten, Ihr Kind in der Schule zu behalten. Diese Regelung gilt bei Abholzeiten vor 16.00 Uhr. Um 16.00 Uhr schicken wir alle Kinder nach draußen. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie die Abholsituation um 16.00 Uhr ist. Wer holt mich ab? Was mache ich, wenn niemand da ist?

Wo hole ich mein Kind ab?

Wir bitten Sie draußen vor dem Schultor zu warten. Wir schicken alle Kinder zu den Abholzeiten nach draußen. Wir wollen die Kinder zu möglichst viel Selbstständigkeit erziehen, zudem kommen sehr viele Kinder durch die Flure und das Treppenhaus. Wenn Ihr Kind mal nicht zur abgesprochenen Zeit draußen erscheint, fragen Sie gerne in der Schule nach.


Angebote

Soll ich mein Kind für AGs anmelden?

Für einen Großteil unserer Angebote ist eine Anmeldung nicht erforderlich, weil wir die Angebote offen gestalten. Das heißt, die Kinder dürfen mal mitmachen, müssen es aber nicht jede Woche tun. Für Fußball, Basketball, Schwimmen und ähnliches gibt es feste Gruppen. Die Zusammensetzung besprechen wir mit allen Gruppenleitungen und den Kindern, die Interesse äußern. Diese Anmeldung erfolgt also mit Absprache der Kinder, Sie als Eltern müssen sich nicht um eine Anmeldung kümmern.


Essen

Mein Kind soll vegetarisch/kein Schweinefleisch essen. Geht das in der Schule?

Wir verzichten grundsätzlich auf Schweinefleisch. Für alle Kinder, die überhaupt kein Fleisch essen sollen, gibt es immer eine vegetarische Alternative. Bitte teilen Sie uns kurz mit, falls wir bei Ihrem Kind auf eine vegetarische Ernährung achten sollen, um die Essensmengen besser zu kalkulieren. Unsere aktuellen Speisepläne, die für ein halbes Jahr gelten, können Sie zusätzlich in unserem Schaukasten finden.

Mein Kind reagiert allergisch gegen bestimmte Lebensmittel. Was soll ich tun?

Wenn Ihr Kind eine Allergie hat, brauchen wir ein ärztliches Attest. Nur dann können wir ein separates Mittagessen für diesen Fall kochen (zum Beispiel bei Laktoseintoleranz, Hülsenfrüchte-Allergie, etc.).

Was kostet das Mittagessen und wer hat Anspruch auf kostenloses Mittagessen?

Das Essensgeld für den Offenen Ganztag beträgt 66,00 € im Monat. Wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten, entfällt die Zahlung des Essensgeldes:

Bitte legen Sie in diesem Falle Ihren aktuellen Leistungsbescheid bei uns bzw. bei Netzwerk e.V. vor.


Ferien

In welchen Ferienwochen ist die OGS geöffnet?

Eine Teilnahme an der Ferienbetreuung ist ausschließlich nach Anmeldung möglich. Diese erhalten Sie einige Wochen vorher schriftlich über das LogbuchIhres Kindes.

Wann bringe ich mein Kind morgens in die Ferienbetreuung?

Ihr Kind kommt zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr. Wir versammeln uns zunächst in der Mensa im Trakt D (Gebäude hinter der Turnhalle).

Was mache ich, wenn ich die Abgabefrist für die Ferienanmeldung verpasst habe?

Bitte schauen Sie unbedingt täglich in das Logbuch, nachträgliche Anmeldungen können nicht angenommen werden. Bei besonderen Notfällen rufen Sie bitte die OGS-Leitung an und fragen nach, ob eine verspätete Anmeldung noch möglich ist.

Was mache ich, wenn mein Kind in den Ferien krank ist?

Bitte rufen Sie morgens bis 9.00 Uhr in der OGS an, damit wir uns bei Abwesenheit keine Sorgen machen. Auch wenn mal etwas anderes dazwischenkommt und Ihr Kind den Tag anders verbringen soll, informieren Sie uns kurz telefonisch.

Muss mein Kind in den Ferien Frühstück mitbringen?

Wir bieten in den Ferien ein Frühstücksbuffet an. Es braucht kein eigenes Frühstück mitzubringen.

Achtung: bei beweglichen Ferientagen bitte eigenes Frühstück mitgeben!

Wann kann ich mein Kind in den Ferien abholen?

Die Ferienbetreuung endet für alle um 16.00 Uhr! Bitte informieren Sie uns unbedingt vorher, wenn Ihr Kind früher abgeholt wird, um Projekte und Ausflüge planen zu können!


Lernzeit

Warum hat mein Kind seine Hausaufgaben nicht fertig, wenn es nach Hause kommt?

Unsere Lernzeit findet von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Wenn Ihr Kind früher abgeholt wird, muss es die Aufgaben zu Hause erledigen. In der Lernzeit achtet das pädagogische Personal darauf, dass Ihr Kind in Ruhe seine Aufgaben erledigen kann und gibt gegebenenfalls Hilfestellungen, wenn dafür Zeit ist. Die Lernzeit ist jedoch keine Nachhilfe und wir kontrollieren die Aufgaben nicht auf Richtigkeit. Die Lehrer*innen können so am nächsten Tag besser nachvollziehen, wie der aktuelle Leistungsstand der Kinder ist und ob die Kinder die Aufgaben verstanden haben. Es kommt immer wieder vor, dass ein Kind die Aufgaben nicht in der vorgegebenen Zeit schafft, dies bedeutet nicht automatisch, dass dies zu Hause nachgearbeitet werden muss.


Vertragliches

Wie kann ich mein Kind bei der OGS anmelden?

Die Voranmeldungen für den Offenen Ganztag werden in der Regel zusammen bei der Schulanmeldung von Ihnen ausgefüllt. Wenn Ihr Kind einen OGS-Platz bekommt, erhalten Sie meist im Juni einen Vertrag zugeschickt.

Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Kind für den Offenen Ganztag anmelden möchten, sprechen Sie bitte die OGS-Leitung an.

Kann ich mein Kind von der OGS abmelden?

Die OGS-Verträge laufen über ein Schuljahr und werden bis zum Ende der Grundschulzeit automatisch verlängert, sofern der Vertrag nicht zwei Monate vor Ablauf des Schuljahres schriftlich von den Erziehungsberechtigten gekündigt wird.

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